Helmstedt. Am Dienstagnachmittag ist ein 51-jähriger Fahrradfahrer im Triftweg gestürzt und hat sich dabei leicht verletzt. Er war alkoholisiert.

Ein 51 Jahre alter Mann ist am Dienstagnachmittag, 30. April, gegen 16.45 Uhr bei einem Sturz mit dem Fahrrad im Triftweg leicht verletzt worden. Der Mann war erheblich alkoholisiert, berichtet die Helmstedter Polizei.

Zeugen bemerkten den 51-Jährigen am späten Dienstagnachmittag, als er mit seinem Fahrrad sehr unsicher den Bürgersteig des Triftwegs befuhr. Der Helmstedter stürzte in Höhe des Pastorenwegs, als er von dem Gehweg abkam und verletzte sich leicht.

Welche Konsequenzen haben Fahrten ab 1,1 Promille?

Fahrten mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille sind grundsätzlich strafbar. Egal ob es zum Unfall kommt oder nicht, müssen Fahrerinnen und Fahrer mit drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bis 5 Jahren rechnen. In schweren Fällen ist ein lebenslänglicher Führerscheinentzug möglich.

Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Personen, die mit mindestens 1,6 Promille unterwegs sind oder bei denen der Verdacht naheliegt, dass sie in Zukunft wieder alkoholisiert am Steuer sitzen werden. Das ist etwa der Fall, wenn sie trotz des erhöhten Alkoholgehalts relativ nüchtern wirken – dies deutet auf eine Gewöhnung und somit regelmäßigen Konsum hin. Wer mehrfach mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss sich ebenfalls einem Gutachten unterziehen.

Letztlich entscheidet eine angeordnete Blutalkoholkontrolle, welche Bußen gelten. Ein Atemalkoholtest gilt lediglich als Indikator der Schwere.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Stand: 1. September 2023

Die Zeugen leisteten bis zum Eintreffen des Rettungswagens Erste Hilfe. Rettungskräfte stellten bei der medizinischen Versorgung eine erhebliche Alkoholisierung fest und informierten die Polizei. Die Beamten boten dem Zweiradfahrer einen Atemalkoholtest an, der einen Wert von 3,18 Promille ergab. Daraufhin ordnete man eine Blutprobe an.

Die Behörden leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den 51-Jährigen ein.

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