Peine. Zeugen beobachten den Unfall am Montag. Die Polizei kann den flüchtenden Fahrer ausmachen. Neben dem Promille-Wert gibt es noch ein Problem.

Ein 54-jähriger Autofahrer steht im Verdacht, am Montag unter Alkohol-Einfluss einen Unfall auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Peine gebaut zu haben – und anschließend geflüchtet zu sein. Zeugen hatten gegen 10.15 Uhr bemerkt, wie ein Auto gegen einen Sattelzug fuhr und sich danach entfernte.

Die Polizei konnte den Fahrer ermitteln. Eine Atemalkoholmessung ergab einen Wert von knapp drei Promille. Dem Mann wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Nun ermittelt die Polizei – auch, weil der Mann „offensichtlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist“.

Welche Konsequenzen haben Fahrten ab 1,1 Promille?

Fahrten mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille sind grundsätzlich strafbar. Egal ob es zum Unfall kommt oder nicht, müssen Fahrerinnen und Fahrer mit drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bis 5 Jahren rechnen. In schweren Fällen ist ein lebenslänglicher Führerscheinentzug möglich.

Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Personen, die mit mindestens 1,6 Promille unterwegs sind oder bei denen der Verdacht naheliegt, dass sie in Zukunft wieder alkoholisiert am Steuer sitzen werden. Das ist etwa der Fall, wenn sie trotz des erhöhten Alkoholgehalts relativ nüchtern wirken – dies deutet auf eine Gewöhnung und somit regelmäßigen Konsum hin. Wer mehrfach mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss sich ebenfalls einem Gutachten unterziehen.

Letztlich entscheidet eine angeordnete Blutalkoholkontrolle, welche Bußen gelten. Ein Atemalkoholtest gilt lediglich als Indikator der Schwere.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Stand: 1. September 2023

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